Nutzungsbedingungen für die Markenrechtsberatung

Rechtsverbindliche Regelungen zur Inanspruchnahme der Beratungsleistungen nach dem Markengesetz (MarkenG). Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen r.e.v.e.l.e.n.a.i. und dem Auftraggeber.

§ 1 Geltungsbereich

Anwendbarkeit und Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen r.e.v.e.l.e.n.a.i. (nachfolgend „Berater“) und dem Auftraggeber für sämtliche Beratungsleistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere der Markenrecherche, Anmeldung, Überwachung und Verteidigung von Markenrechten nach dem MarkenG. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Berater stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang

Beratungsgegenstand und Haftungsausschluss

Der Berater erbringt ausschließlich rechtliche Beratung und strategische Begleitung im Rahmen des MarkenG. Eine Erfolgsgarantie für die Eintragung einer Marke oder die Abwehr von Drittrechten wird nicht übernommen. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen; der Berater haftet nicht für unvollständige oder unrichtige Angaben des Auftraggebers. Die Leistungen umfassen keine Vertretung vor Gerichten, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

Mitwirkung und Informationspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Berater alle für die Beratung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er hat den Berater unverzüglich über alle ihm bekannten Umstände zu informieren, die für die Beurteilung der Markenrechtslage von Bedeutung sein können, insbesondere über bestehende oder drohende Rechte Dritter. Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten ist der Berater berechtigt, die Beratung auszusetzen oder zu beenden; ein Anspruch auf Schadensersatz des Auftraggebers besteht in diesem Fall nicht.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Honorarvereinbarung und Fälligkeit

Die Vergütung richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen individuellen Honorarvereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Beraters. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Haftung

Beschränkung der Haftung

Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Beraters auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, der aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, und zwar der Höhe nach auf den Betrag der vereinbarten Vergütung für die konkrete Beratungsleistung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Beraters.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

Geheimhaltung und Datenverarbeitung

Der Berater verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Beratung bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten und nur für die Zwecke der Beratung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder dem Berater von dritter Seite rechtmäßig bekannt gegeben werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Beraters, die unter policy.html abrufbar ist. Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit der Datenübermittlung an das Deutsche Patent- und Markenamt im Rahmen des Anmeldeverfahrens hingewiesen.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

Laufzeit und Beendigung

Der Beratungsvertrag beginnt mit der Annahme des Auftrags durch den Berater und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt oder wenn der Auftraggeber den Berater über wesentliche Umstände getäuscht hat. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Beraters in Essen. Für Fragen zu diesen Bedingungen steht der Berater unter info@revelenai.com zur Verfügung.

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